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Disclaimer - rechtliche Hinweise
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Gesetzeslage zu Cookie Hinweisen
Welche DSGVO-Anforderungen muss ein Cookie Hinweis erfüllen?
Die DSGVO verlangt, dass eine Website personenbezogene Daten von Nutzern nur dann erfasst, wenn diese ihre ausdrückliche Zustimmung zu den spezifischen Zwecken ihrer Nutzung gegeben haben.
Websites müssen demnach die folgenden DSGVO-Anforderungen zu Cookie Hinweisen erfüllen:
Vor jeder Aktivierung von Cookies muss die vorherige und ausdrückliche Zustimmung eingeholt werden (mit Ausnahme der auf der Whitelist aufgeführten, notwendigen Cookies).
Die Einwilligungen müssen detailliert sein, d.h. die Benutzer müssen in der Lage sein, einzelne Cookies zu aktivieren und dürfen nicht gezwungen werden, entweder allen oder keinen zuzustimmen.
Die Zustimmung muss frei gegeben werden, d.h. sie darf nicht erzwungen werden.
Zustimmungen müssen so leicht zurückgezogen werden können, wie sie gegeben werden.
Einverständniserklärungen müssen sicher als rechtliche Dokumentation aufbewahrt werden.
Die Zustimmung muss mindestens einmal pro Jahr erneuert werden.
In der Regel wird die DSGVO-Cookie-Konformität auf Websites durch Cookie Hinweise bzw. Banner erreicht, die es den Benutzern ermöglichen, beim Besuch einer Website nur bestimmte Cookies zu aktivieren während andere deaktiviert bleiben.